Diese Bedingungen legen die Rechte und Pflichten sowohl der Schiffslieferanten als auch der Käufer von Schiffslieferanten fest und werden von der INTERNATIONAL SHIP SUPPLIERS & SERVICES ASSOCIATION formuliert

DEFINITIONEN
'Verkäufer' bezeichnet das ISSA-Mitglied, das einen Vertrag zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen abschließt.

'Käufer' ist die Person, die eine Bestellung in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen aufgibt und wenn diese Person als Vertreter oder auf andere Weise für einen Dritten ('der Auftraggeber') handelt, diese Person und der Auftraggeber und das Schiff, an das Waren oder Dienstleistungen geliefert werden zur Verfügung gestellt werden, ist gesamtschuldnerisch der Käufer;

'Waren' sind alle Gegenstände, die vom Käufer bestellt und / oder vom Verkäufer zur Verwendung an Bord eines Schiffes oder einer Offshore-Ölbohrinsel oder ähnlichem oder im Zusammenhang mit dem Betrieb der vorgenannten Waren geliefert wurden.

'Dienstleistungen' sind alle Dienstleistungen, die vom Käufer bestellt und / oder vom Verkäufer an ein Schiff oder eine Offshore-Bohrinsel oder ähnliches geliefert werden oder die mit dem Betrieb der vorgenannten Dienstleistungen verbunden sind.

'Schiff' bezeichnet das Schiff oder die Schiffe, an die Waren oder Dienstleistungen vom Verkäufer geliefert werden oder geliefert werden sollen. Der Käufer erklärt dem Verkäufer den Namen des Schiffes.

'Vertrag' bezeichnet jede Vereinbarung zwischen einem Verkäufer und einem Käufer, gemäß der Waren oder Dienstleistungen geliefert werden oder geliefert werden sollen;

ALLGEMEINES
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten für alle Verträge, Bestellungen und Lieferungen folgende Bedingungen. Widersprüchliche Kaufbedingungen (oder ähnliche) des Käufers gelten vom Verkäufer als abgelehnt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden.

BESTELLUNGEN UND LIEFERUNGEN
2a. Der Käufer teilt dem Verkäufer seine Bestellung oder Bestellungen so bald wie möglich mit.
2b. Sofern die Umstände dies angemessen zulassen, muss der Verkäufer die vom Käufer bestellten Waren oder Dienstleistungen zu dem vom Käufer festgelegten Zeitpunkt und Ort liefern und an diesen liefern, sofern der Verkäufer dies vereinbart hat und diese Waren oder Dienstleistungen zum vereinbarten Zeitpunkt verfügbar sind Ort / Hafen oder Hafengebiet.
3a. Die Verantwortung des Verkäufers für den Transport der Waren endet am nächstgelegenen Punkt des Schiffes, den das Lieferfahrzeug mit der erforderlichen Befugnis erreichen kann („der Lieferort“). Die Kosten für den Transport der Waren zum Lieferort werden im Voraus vereinbart oder anderweitig dem Verkäufer in Rechnung gestellt.
3b. Sollte der Verkäufer ausdrücklich zustimmen, die Waren über den in Absatz 3a definierten Lieferort hinaus zu transportieren / abzuwickeln, sind die Kosten für diese zusätzliche Lieferung / Handhabung im Voraus zu vereinbaren.
3c. Wenn die Lieferung außerhalb der normalen Öffnungszeiten des vereinbarten Hafens oder Hafengebiets oder an Samstagen, Sonntagen oder religiösen oder nationalen oder gesetzlichen Feiertagen angefordert wird, sind die mit dieser Lieferung verbundenen Kosten vom Käufer als zusätzliche Kosten zu tragen. Die Transportkosten werden vom Käufer in Rechnung gestellt und sind zu tragen.
3d. Die Ware gilt bei Lieferung der Ware zum vereinbarten Zeitpunkt am Lieferort als geliefert. Die Verantwortung, die Kosten und das Risiko für das Entladen der Lieferfahrzeuge und die Lieferung an Bord gehen zu Lasten des Käufers. Das Risiko für die Ware (aber nicht für das Eigentum daran) geht in jeder Hinsicht mit der Lieferung auf den Käufer über.
3e. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Kosten oder Aufwendungen zu zahlen, die mit einer Wartezeit verbunden sind, die über eine angemessene Zeit hinausgeht.
3f. Alle Bestellungen und Quittungsscheine werden vom Kapitän oder seinem Bevollmächtigten unterschrieben.
3g. Wenn der Verkäufer aufgefordert wird, andere Waren als das Schiff zu liefern, liegt die Verantwortung beim Käufer, sicherzustellen, dass die Person, die für die Annahme der Lieferung verantwortlich ist, einen vollständigen und ordnungsgemäßen Empfang für die gelieferten Waren vorlegt. Die unterschriebene Quittung dieser Partei gilt als Annahme der Lieferung durch und an den Käufer.

PREISE
4a. Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen dieser Bedingung 4 berechnet der Verkäufer dem Käufer in Bezug auf die vom Verkäufer gelieferten Waren oder Dienstleistungen die zum Zeitpunkt der Lieferung im jeweiligen Hafen oder Hafengebiet aktuellen Preise.
4b. Auf Aufforderung legt der Verkäufer dem Käufer ein Angebot vor. Wenn der Käufer dieses Angebot annimmt, berechnet der Verkäufer dem Käufer den angegebenen Betrag, vorbehaltlich einer erforderlichen Anpassung für angemessene Abweichungen der tatsächlich gelieferten Mengen.
4c. Wenn der Käufer nur für einige der vom Verkäufer angegebenen Artikel eine Bestellung aufgeben möchte, steht es dem Verkäufer frei, die Aufforderung zur Lieferung abzulehnen.
4d. Der Verkäufer kann dem Käufer auf Verlangen des Käufers eine Liste mit den Warenpreisen und dem Zeitraum, für den diese Preise gelten sollen, zusenden. Wenn eine solche Liste abgelaufen ist und nicht erneuert wurde, gilt Bedingung 4a. Waren, die nicht zu einem im Voraus festgelegten Preis angeboten werden können, müssen auf einer solchen Liste deutlich gekennzeichnet sein, und in diesem Fall gilt Bedingung 4a.
4e. Wenn der Verkäufer einen quantifizierten Rabatt gewährt (in Prozent, in einer angegebenen Summe oder auf andere Weise), ist der Anspruch des Käufers auf einen solchen Rabatt streng von der Zahlung der Rechnung des Verkäufers innerhalb des vereinbarten Zahlungszeitraums abhängig. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt, gelten die Rechnungen des Verkäufers als angepasst, um einen solchen Rabatt auszuschließen.

QUALITÄT UND VERPACKUNG
5. Die Waren müssen von Standard- oder Erstqualität sein, wie zum Zeitpunkt und am Ort der Lieferung bewertet. Die Ware wird in der zum Zeitpunkt und am Ort der Lieferung üblichen Verpackung geliefert. Zum Zeitpunkt der Bestellung hat der Käufer den Verkäufer über besondere Verpackungsanforderungen im Hinblick auf den Bestimmungsort des Schiffes und / oder der Waren zu informieren. Alle zusätzlichen Ausgaben, die zur Erfüllung dieser Anforderungen anfallen, sind vom Käufer zu tragen und zu tragen.
6a. Vom Verkäufer gelieferte Mehrwegverpackungsmaterialien und -behälter sind auf dem Quittungsschein deutlich als solche zu kennzeichnen und vom Käufer an den Verkäufer zurückzugeben, sobald dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist.
6b. Mehrwegverpackungsmaterial und Behälter werden zu den zum Zeitpunkt und am Ort der Lieferung geltenden Preisen gesondert berechnet. Die so berechneten Beträge werden vom Verkäufer an den Käufer zurückerstattet, sofern das Verpackungsmaterial und die Behälter innerhalb einer angemessenen Frist unbeschädigt zurückgegeben werden.

ANSPRÜCHE UND HAFTUNG
7. Vorbehaltlich der nachstehenden Bedingung 8 gilt der Käufer durch Annahme der Ware und Unterzeichnung des beiliegenden Empfangsscheins als in jeder Hinsicht genehmigt und angenommen.
8. Alle Ansprüche in Bezug auf die Konformität oder Qualität der gelieferten Waren müssen dem Verkäufer innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Ohne eine solche Benachrichtigung gilt der Käufer als in jeder Hinsicht genehmigt und angenommen. Eine Ausnahme bilden frische Produkte und verderbliche Waren, für die Ansprüche zum Zeitpunkt der Lieferung oder so bald wie möglich danach schriftlich mitgeteilt werden müssen. Wird ein Anspruch gemäß den Bestimmungen dieses Absatzes geltend gemacht und wird dieser Anspruch vom Verkäufer akzeptiert, hat der Käufer Anspruch auf Erstattung des Preises der betroffenen Waren bei Prüfung dieser Waren durch den Verkäufer oder wie anderweitig vereinbart Schreiben durch die Parteien.
9. Im Falle eines Anspruchs gemäß Absatz 8 muss der Käufer nachweisen, dass die Waren seit der Lieferung vom Käufer kontinuierlich als umsichtiger Administrator gemäß der Art der Waren und ihrer Waren behandelt, behandelt und gelagert wurden die Neigung zur Verschlechterung und dass ein angeblicher Mangel nicht auf das Verschulden oder die Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen ist. Der Käufer ist verpflichtet, die beanspruchten Waren zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
10. Mit Ausnahme von Ansprüchen auf Tod oder Körperverletzung sind Schäden / Entschädigungen streng auf die Rückerstattung des Preises beschränkt, der dem Verkäufer für die betroffenen Waren oder Dienstleistungen gezahlt oder vom Verkäufer in Rechnung gestellt wird. Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen, einschließlich der Fahrlässigkeit des Verkäufers, für Ansprüche auf Folgeschäden, Verluste oder Verletzungen, die sich aus der Lieferung oder verspäteten Lieferung oder Nichtlieferung von Waren oder Dienstleistungen ergeben. Der Verkäufer haftet nicht für die finanziellen Konsequenzen, die sich aus einer Verzögerung des Schiffes oder einem Zeitraum ergeben, den das Schiff möglicherweise nicht vermietet oder anderweitig nicht verdienen kann.
11. Reklamationen des Käufers in Bezug auf die Rechnung des Verkäufers sind absolut ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer hat sie innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Rechnung schriftlich beim Verkäufer an die übliche Geschäftsadresse des Verkäufers eingereicht.

ZAHLUNG
12a. Der Käufer hat bei schriftlicher oder mündlicher Bestellung den halben Rechnungswert zu bezahlen. Vor dem Ablegen des Schiffes oder bei Warenübergang den restlichen Rechnungsbetrag oder die Rechnungsbeträge in der angegebenen Währung zu zahlen oder durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers auch zu einem später festgelegten Zeitpunkt zu zahlen.
12b. Unbeschadet der Absätze 7 bis 11 ist der Käufer nicht berechtigt, die Zahlung von Beträgen zurückzuhalten, nachdem diese aufgrund eines vom Käufer geltend gemachten Anspruchs, Aufrechnungs- oder Gegenanspruchs oder für einen etwaigen Anspruch auf Zahlung im normalen Verlauf der Zahlung fällig geworden sind Grund überhaupt.
12c. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt, zahlt der Käufer dem Verkäufer Zinsen für alle überfälligen oder nicht bezahlten Beträge in Höhe von 1,5% pro Monat oder einem Teil davon oder in Höhe des zu diesem Zeitpunkt üblicherweise von der Kreditorenbank im Land des Lieferanten, je nachdem, welcher Wert höher ist. Die Zinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum tatsächlichen Zahlungstermin berechnet.
12d. Unabhängig von einer vom Käufer bei Zahlung festgelegten Zuteilung ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer erhaltene Zahlungen in einer von ihm als angemessen erachteten Weise anzuwenden, einschließlich der erstmaligen Zuteilung auf gemäß 12c aufgelaufene Zinsen oder entsprechend angefallene Kosten mit 12e.
12e. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer alle Kosten und / oder Aufwendungen erstatten zu lassen, die dem Verkäufer entstehen können, wenn er überfällige oder nicht bezahlte Beträge vom Käufer zurückfordert oder zu erstatten versucht, unabhängig davon, ob formelle rechtliche Schritte (einschließlich, aber nicht beschränkt) zur Festlegung eines Schiffes) wurden unternommen. Diese Kosten umfassen sowohl interne Kosten als auch Kosten und Aufwendungen für externe Berater, Anwälte oder Inkassobüros, die zu diesem Zweck beauftragt wurden. Diese Kosten sind vom Käufer auf Verlangen auf der Grundlage einer vollständigen Entschädigung an den Verkäufer zu zahlen und können in den Anspruch einbezogen werden, für den ein Schiff festgelegt wird.
12f. Wenn der Verkäufer dem Käufer eine Gutschrift gewährt hat und der Käufer mit der Zahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge in Verzug ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Rücknahme des Kredits unverzüglich mitzuteilen, wodurch der Verkäufer berechtigt ist, alle nicht bezahlten Gebühren für Waren und Waren zu behandeln Dienstleistungen, die dem Käufer als zur sofortigen Zahlung fällig erbracht werden. Diese Beträge werden ab dem Datum der Mitteilung verzinst, und der Verkäufer ist berechtigt, unverzüglich rechtliche Schritte einzuleiten, um die fälligen Beträge zurückzufordern.
12g. Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs verbleiben Eigentum und Eigentum an der Ware beim Verkäufer, bis der Verkäufer die Zahlung des vollen Preises von (a) allen Waren und / oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Vertrags sind, und (b) allen erhalten hat andere Waren und / oder Dienstleistungen, die der Verkäufer dem Käufer im Rahmen eines Vertrags zur Verfügung stellt. Die Zahlung des vollen Preises umfasst ohne Einschränkung die Höhe aller Zinsen oder sonstigen Beträge, die gemäß den Bestimmungen dieses und aller anderen Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu zahlen sind.

HANDHABUNG VON WAREN VON DRITTANBIETERN
13a. Der Verkäufer kann vereinbaren, die eigenen Waren des Käufers (im Folgenden „Waren des Käufers“) zu behandeln, einschließlich der Organisation der Zollabfertigung, der Inlands- oder internationalen Beförderung, Lagerung und Lieferung an ein benanntes Schiff. In Ermangelung gegenteiliger Bedingungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf eine solche Aktivität vereinbart wurden, legt diese Bedingung 13 die Bedingungen fest, zu denen solche Dienstleistungen erbracht werden.
13b. Wenn der Verkäufer einen Dritten im Zusammenhang mit der Freigabe, Handhabung oder Bewegung von Waren des Käufers anweist, handelt er ausschließlich als Vertreter des Käufers, und der Käufer ermächtigt den Verkäufer, als sein Vertreter zu handeln und Verträge zu den üblichen Bedingungen dieser Dritten abzuschließen .
13c. Der Käufer ist dafür verantwortlich, den Inhalt von Paketen oder Paketen, die dem Verkäufer zur Bearbeitung übergeben wurden, vollständig und genau zu deklarieren, zu beschreiben und zu dokumentieren. Diese Erklärung, Beschreibung und Dokumentation ist für den Ort geeignet, an dem der Verkäufer die Waren des Käufers handhaben muss.
13d. Alle Waren des Käufers müssen für den vorgesehenen Transport- und Lagerzeitraum ordnungsgemäß und angemessen verpackt sein. Der Verkäufer ist nicht dafür verantwortlich, diese Verpackung zu überprüfen oder Abhilfemaßnahmen in Bezug auf Mängel zu ergreifen. Der Verkäufer ist nicht dafür verantwortlich, den Zustand des Inhalts von Paketen auf Verlust oder Beschädigung zu überprüfen. Der Käufer bleibt jederzeit für die Einhaltung des ISPS-Codes in Bezug auf die Annahme von Waren an Bord von Schiffen verantwortlich.
13e. Wenn die Waren des Käufers eine besondere Handhabung oder Pflege erfordern, ist der Verkäufer nur dann verpflichtet, diese Handhabung und Pflege bereitzustellen, wenn er dies schriftlich vereinbart hat, bevor die Waren an ihn versandt werden.
13f. Es ist vorgesehen, dass die Verkäufergebühren vor dem Versand der Waren an sie vereinbart werden. Wenn keine solche Vereinbarung besteht, ist der Verkäufer berechtigt, einen angemessenen Betrag zu berechnen, der mit ähnlichen Arbeiten für ähnliche Kunden vereinbar ist.
13g. Der Käufer versichert die Waren des Käufers für alle Beförderungs- und Lagerungsrisiken während des Zeitraums, in dem sie unter der Obhut, Pflege oder Kontrolle des Verkäufers stehen, unter der Bedingung, dass der Versicherer auf jegliche Rechte auf Abtretung oder Rückgriff gegen den Verkäufer verzichtet. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet oder verpflichtet, die Waren des Käufers zu versichern.
13h. Der Verkäufer haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der Waren des Käufers, außer durch eigene Fahrlässigkeit oder Verzug. Alle Ansprüche in Bezug auf Waren des Käufers, die während der Verwahrung durch Dritte, die vom Verkäufer im Namen des Käufers beauftragt wurden, verloren gehen oder beschädigt werden, sind direkt an den betreffenden Dritten zu richten, der die Angaben des Verkäufers macht.
13i. Wenn der Verkäufer für verlorene oder beschädigte Waren haftet, ist seine Haftung streng auf 2 SDR pro Kilo des Gewichts der verlorenen oder beschädigten Waren des Käufers begrenzt, und diese Beschränkungen gelten in allen Fällen, einschließlich Verlust oder Beschädigung durch die Vertragsbruch oder Fahrlässigkeit des Verkäufers. Der Verkäufer haftet nicht für sonstige Verluste, Ansprüche oder Schäden und zur Vermeidung von Zweifeln nicht für Verluste, die durch Nichtlieferung oder Verzögerung der Lieferung der Waren des Käufers entstehen, einschließlich Verluste durch Verspätung des Schiffes, einschließlich Inhaftierung, Liegezeit oder Abwesenheitszeiten.
13j. Der Verkäufer hat ein allgemeines Pfandrecht an den Waren des Käufers und allen damit zusammenhängenden Unterlagen in Bezug auf vom Käufer geschuldete Beträge, unabhängig davon, ob sie sich auf die Waren des Käufers im Rahmen eines Pfandrechts oder eines anderen Vertrags beziehen.
13k. Wenn die Waren des Käufers (i) unter Pfandrecht gehalten werden; oder (ii) für einen Zeitraum von mehr als 60 Tagen ohne Anweisung zur Lieferung oder Weiterleitung gehalten werden. So ist der Käufer berechtigt, diese unter Einhaltung einer Frist von 5 Tagen gegenüber dem Käufer zu verkaufen oder zu veräußern, und kann die Erlöse aus fälligen Beträgen des Käufers kompensieren.
13l. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich auf schriftliche Aufforderung des Verkäufers vollständig von allen Kosten, Auslagen, Strafen, Bußgeldern, Steuern, Abgaben oder sonstigen Abgaben freizustellen, die sich aus der Handhabung und Lieferung von Waren des Käufers ergeben, einschließlich solcher, die sich aus der falschen oder falschen Erklärung des Käufers ergeben den Inhalt eines Pakets.

HÖHERE GEWALT
14. Wenn der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, die Lieferung zu leisten oder rechtzeitig zu liefern (dies schließt alle oder einige Umstände oder Bedingungen ein, für die der Verkäufer nicht verantwortlich gemacht werden kann, und infolgedessen ist dies nicht zumutbar möglich, die Lieferung rechtzeitig oder überhaupt zu ermöglichen), endet die Lieferpflicht des Verkäufers oder wird gegebenenfalls für die Dauer dieser höheren Gewalt ausgesetzt.

MARITIME LIEN
15. Waren werden auf Gutschrift des gelieferten Schiffes sowie auf Gutschrift des Käufers verkauft und geliefert, und der Käufer stimmt im Namen des Schiffes und seines Eigners zu, dass der Verkäufer ein maritimes Pfandrecht geltend machen kann und kann Das Schiff wird gemäß den Gesetzen des Southern District of California, USA, geliefert.

GESETZ UND GERICHTSSTAND
16a. Vorbehaltlich der Klausel 16d werden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, der diesen Bedingungen unterliegt, einschließlich Fragen zu seiner Existenz, Gültigkeit oder Kündigung, durch ein Schiedsverfahren in England angesprochen und endgültig beigelegt, das dem Arbitration Act 1996 unterliegt Ein solches Schiedsverfahren muss vor einem Einzelschiedsrichter geführt werden, der vom Antragsteller ernannt wird, der ein in England als Rechtsanwalt qualifizierter Schifffahrtsanwalt ist.
16b. Ungeachtet der Einleitung eines Schiedsverfahrens ist der Verkäufer berechtigt, ein Verfahren in einer anderen Gerichtsbarkeit oder vor einem Gericht einzuleiten, um eine Sicherheit für seinen Anspruch zu erhalten, einschließlich einer Sicherheit für fällige Zinsen und anfallende Rechtskosten. Dies ist im Zweifel der Sitz der Firma des Verkäufers.
16c. Die Mitteilung über ein Schiedsverfahren ist gültig, wenn sie an eine oder mehrere der E-Mail-Adressen, Faxnummern oder physischen Adressen gesendet wird, die von der Partei verwendet oder identifiziert wurden, die im Rahmen ihrer vorherigen Geschäftsbeziehungen zugestellt wurde.
16d. Der Verkäufer ist jederzeit vor Einleitung eines Schiedsverfahrens gemäß Ziffer 16a berechtigt, ein materielles Verfahren gegen den Käufer, sein Vermögen einschließlich des Schiffes oder eines Schwesterschiffes oder eines verbundenen Schiffes vor dem Gericht einer Gerichtsbarkeit einzuleiten, in der sich der Käufer möglicherweise befindet , mit Wohnsitz oder Gegenwert oder wo sich Vermögenswerte befinden können, einschließlich seines Schiffes oder seiner Schwesterschiffes oder des dazugehörigen Schiffes. Für den Fall, dass der Verkäufer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist keine Partei berechtigt, ein Schiedsverfahren einzuleiten, und etwaige Streitigkeiten müssen dem Gericht vorgelegt werden, bei dem der Verkäufer ein Verfahren eingeleitet hat.
16e. Alle gemäß diesen Bedingungen geschlossenen Verträge unterliegen den Gesetzen des Southern District of California, USA. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener UNCITRAL-Übereinkommen über das internationale Handelsrecht, auch als Wiener Vertrag bekannt) ist von der Anwendung ausgeschlossen.
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